Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1.1.2018 für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 348 € statt bisher 342 €, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 399 € statt bisher 393 € und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 467 € statt bisher 460 €.