Nur moderat höherer Mindestunterhalt für Kinder ab 2025 – Was ändert sich für Eltern und Kinder?

Ab dem 1. Januar 2025 wird der gesetzlich festgelegte Mindestunterhalt für Kinder in allen Altersstufen leicht erhöht, eine Maßnahme, die durch die 7. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung eingeführt wird.