__Wofür steht die Düsseldorfer Tabelle?__
Regelmäßig im Turnus von zwei Jahren schwirrt der Begriff der „Düsseldorfer Tabelle" durch die Medien. Was genau ist das? Die Richter der Familiensenate des dortigen Oberlandesgerichts sind federführend für die Veröffentlichung neuer Richtlinien zum Unterhalt, die mit den anderen Familiensenaten der Oberlandesgerichte in Deutschland und dem Familiengerichtstag abgestimmt werden. Die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle" hat zwar keine Gesetzeskraft, den Familiengerichten dient sie aber dennoch als verlässliche Leitlinie bei der Berechnung des Unterhalts. (...)
__Was ändert sich im neuen Jahr?__
Die neue „Düsseldorfer Tabelle" sieht ab dem Jahr 2011 für die meisten Unterhaltspflichtigen höhere Selbstbehalte vor. So wurde der Selbstbehalt für Unterhaltsverpflichtete, die für minderjährige Kinder, mit denen sie nicht zusammenleben Unterhalt zahlen und berufstätig sind, von 900 auf 950 € angehoben. Selbstbehalt heißt: dem Unterhaltsverpflichteten muss nach Abzug des Unterhalts noch ein Betrag von 950 € verbleiben, mit dem er die Kosten seiner Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Versicherungen, Sonstiges finanzieren kann.
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