Staat zahlt keinen Unterhalt fürs Kind

Für ein Kind, das mittels einer anonymen Samenspende aus dem Ausland gezeugt wurde, kann die Mutter vom deutschen Staat keine Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beanspruchen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: BVerwG 5 C 28.12). Eine Frau hatte für ihren 2005 geborenen Sohn Unterhaltsleistungen gefordert.