Ist nach einer Trennung ein Ehepartner durch Urteil oder gerichtlichen Vergleich unterhaltsberechtigt, hat er Einkommenssteigerungen dem Unterhaltsberechtigten unaufgefordert mitzuteilen. Dies gilt auch dann, wenn sich aus der Einkommenssteigerung keine Änderungen für die Unterhaltspflicht ergeben. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (AZ: 13 UF 165/15).