Trennungsväter in Deutschland: Auf den Unterhalt reduziert

In der Sendung vom 11. Januar 2017 griff Stern-TV das Thema ausbleibender Unterhaltszahlungen bei Alleinerziehenden auf. Die eigentlichen Probleme wie fehlende Anreize für gemeinsame Elternschaft und das völlig überholte deutsche Unterhaltsrecht wurden dabei jedoch nicht erfasst. Man begnügte sich wieder einmal mit dem Image des „Drückeberger-Vaters“

Eltern, die sich gerne kümmern und den Unterhalt mit ihrem geringen Einkommen oftmals nicht zahlen können, Eltern, die sich umfangreich kümmern und nahezu den selben finanziellen und zeitlichen Aufwand wie der hauptbetreuende Elternteil leisten, zusätzlich aber noch das Leben im anderen Haushalt finanzieren müssen und so einer Doppelbelastung unterliegen – all dies kam leider wieder einmal nicht zur Sprache.

„Wer Alleinerziehende und auch den Staat tatsächlich entlasten will, der muss auch Anreize für eine gemeinsame elterliche Verantwortung schaffen“ meint Markus Witt, Bundesvorstand im Verein Väteraufbruch für Kinder e.V. „Solange das Prinzip „einer betreut, einer zahlt“ gilt, wird es schwer werden das Bewusstsein zu stärken, das für die Kinder auch nach einer Trennung beide Eltern Verantwortung übernehmen – und zwar beide zu gleichen Teilen durch Betreuung und Barunterhalt“.

Notwendig sei dazu ein grundlegender Paradigmenwechsel auch in der Form staatlicher Leistungen. Eine Kindergrundsicherung könnte die Kinder besser absichern und die zahlreichen staatlichen Leistungen zusammenfassen. Auch braucht es das Bewusstsein, dass ein Kind nach einer Trennung nicht nur einen „Alleinerziehenden“, sondern zwei „Getrennterziehende“ Eltern hat.

„Kinder brauchen auch nach einer Trennung ihre Väter – genau wie ihre Mütter. Solange aber ein Elternteil gesellschaftlich und rechtlich häufig auf den Betrag auf dem Kontoauszug reduziert wird, werden wir dem Anspruch der Kinder auf Erziehung durch beide Eltern (Art. 18 UN-Kinderrechtskonvention) nicht gerecht“ stellt Witt fest. Der Verein fordert daher die Stärkung des Grundsatzes, das beide Eltern für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind – und das nicht nur finanziell.