Umgangsrecht in der Coronakrise

Während die Mutter in der Regel weiterhin mit den Sprösslingen zusammenwohnt, darf der Vater sein Kind nur an bestimmten, festgesetzten Terminen sehen. Doch wie verhält es sich in Zeiten von Corona, wo soziale Kontakte nach Möglichkeit vermieden werden sollen? Und was kann unternommen werden, wenn der andere Elternteil den Kontakt zum gemeinsamen Kind unterbindet?