Kleine Kinder, kleine Sorgen, große Kinder, große Sorgen - und große Kosten! Volljährige Kinder ab 18 Jahren können ihre Eltern zur Kasse bitten. Die sind nämlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, ihren Kindern die schulische und berufliche Ausbildung zu finanzieren. Was Eltern genau zahlen müssen und wann sie den Geldhahn zudrehen dürfen, wissen die ARAG Experten.