Zahlt bei einem unverheirateten Elternpaar der eine Elternteil dem Partner Unterhalt, kann er die Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen.
«In der Praxis kommt dies etwa vor, wenn ein Elternteil kein Arbeitseinkommen hat, weil er sich um die Kinderbetreuung kümmert», erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.