Unterhalt für Ehegatten bei langer Ehedauer und Karriereeinbußen

Unterhaltsberechtigt ist ein Ehegatte immer dann, wenn er während der Ehe ehebedingte Nachteile, etwa Karriereeinbußen hinnehmen musste, da er sich um die Erziehung der Kinder gekümmert hat, teilt die Rechtsanwaltskammer Koblenz mit. Auch die Dauer der Ehe spielt wieder eine Rolle.