Unterhalt für im Ausland lebenden Ehepartner absetzbar

Unterhaltszahlungen an den im Ausland lebenden Ehepartner sind jetzt denen im Inland gleichgestellt. Sie können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Das besagt ein Urteil des Bundesfinanzhofes (Aktenzeichen: VI R 5/09).

 

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