Der Kindesunterhalt ist vor allem für alleinerziehende Mütter oft ein leidiges Thema. Schon beim laufenden Unterhalt kommt es oft vor, dass der Vater nur unregelmäßig zahlt oder sich überhaupt weigert, für sein Kind den gesetzlichen Unterhalt zu leisten. Aber selbst wenn der laufende Unterhalt klar festgelegt ist und auch bezahlt wird, kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten darüber, wer für den sogenannten Sonderbedarf aufkommen muss.
Sonderbedarf sind außergewöhnliche Aufwendungen, die nur in Ausnahmefällen anfallen und deutlich über das übliche Ausmaß hinausgehen. Darunter fallen vor allem besondere Ausbildungskosten oder kostspielige medizinische Behandlungen, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden.