Hintergrund: Geschiedene, die Unterhalt zahlen, können dafür einen Sonderausgabenabzug erhalten. Der Empfänger muss den Unterhalt im Gegenzug versteuern. Der Unterhaltszahler füllt die Anlage U und der Empfänger die Anlage SO aus. Beide zeigen so dem Finanzamt unter anderem die Höhe des Unterhalts an.