Unterhalt muss versteuert werden

Hintergrund: Geschiedene, die Unterhalt zahlen, können dafür einen Sonder­ausgaben­abzug erhalten. Der Empfänger muss den Unterhalt im Gegen­zug versteuern. Der Unter­halts­zahler füllt die Anlage U und der Empfänger die Anlage SO aus. Beide zeigen so dem Finanz­amt unter anderem die Höhe des Unter­halts an.