Maria E.: „Mein Enkelsohn (15) hat gerade eine Lehre angefangen und verdient sein erstes Geld. Meine Tochter, die nicht mit dem Vater verheiratet war und auch nicht mehr mit ihm zusammenlebt, hat nun zugestimmt, dass er künftig statt 300 Euro Unterhalt nur noch die Hälfte bezahlt. Ist das rechtens? Ich würde zudem meinen Enkelsohn später gern adoptieren, es geht mir da um die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer. Außerdem ist er ohnehin den größten Teil seines Lebens bei mir aufgewachsen. Geht das notfalls auch gegen den Willen meiner Tochter? Mein Enkel wäre einverstanden.“