Unterhaltspflicht nach Zustimmung zur Befruchtung mit Spendersamen
Das gilt allemal, wenn er den Spendersamen selbst beschafft hat, wie das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem am Freitag, 19. September 2014, veröffentlichten Urteil vom 4. September 2014 entschied (Az.: 13 U 30/14).
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