Unterhaltssätze sollen strenger geprüft werden

Ein Mann aus Ghana mit schlechten Deutschkenntnissen sollte 199 Euro Unterhalt für seinen Sohn zahlen. Der als Küchenhilfe arbeitende Mann verdient jedoch monatlich nur 1027 Euro netto. Nur wenn er sich einen Nebenjob suchen würde, könnte er für die Unterhaltssumme aufkommen. Doch Arbeitsplätze für Menschen mit mangelnden Deutschkenntnissen sind schwer zu bekommen. Ein Gericht entschied, dass der Mann jedoch theoretisch arbeiten könnte und bezog ein sogenanntes „fiktives Einkommen“ in die Berechnung des Unterhaltssatzes mit ein. Der Vater reichte beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde ein.