Der Gesetzentwurf zur Anhebung der Altersgrenze von der Vollendung des
12. Lebensjahres auf die Vollendung des 14. Lebensjahres befindet sich in der Ressortabstimmung. Die weitere Abstimmung ist derzeit aufgrund der angespannten Haushaltslage ausgesetzt worden.
Nach groben Schätzungen würde die Anhebung der Altersgrenze von der Vollendung des 12. Lebensjahres auf die Vollendung des 14. Lebensjahres Mehrausgaben für das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in Höhe von insgesamt 230 Mio. Euro für Bund und Länder zusammen verursachen. Verlässliche Daten sind aufgrund der naturgemäß fehlenden Erfassung der hinzukommenden anspruchsberechtigten Kinder nicht vorhanden.
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