Im letzten Block der Parlamentarischen Enquete zum Thema Obsorge und Unterhalt ging es um die Weiterentwicklung des Unterhaltsvorschussrechts. Zwar wurden die gesetzlichen Bestimmungen erst im vergangenen Jahr novelliert und die Auszahlung von Unterhaltsvorschuss beschleunigt, dennoch gibt es für viele Alleinerzieherinnen nach wie vor einen unbefriedigenden Zustand. Ist der Vater untergetaucht oder nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen, steht den Kindern auch weiter kein Unterhaltsvorschuss zu.
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