Urteil: Kein Unterhaltsvorschuss bei einem Drittel Kindesumgang
Kümmert sich ein getrennt lebender Vater mindestens zu einem Drittel der Betreuungszeit um sein Kind, geht der Anspruch der Kindesmutter auf staatliche Unterhaltsvorschussleistungen für Alleinerziehende regelmäßig verloren.
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