Völlig neu und nun erlaubt: Tabelle zum Kindesunterhalt bei Besserverdienern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 16.09.2020 - XII ZB 499/19 - seine bisherige Rechtsprechung zur Ermittlung und Berechnung von Unterhalt für minderjährige Kinder bei gut verdienenden Eltern geändert.