Gerade auch volljährige Kinder ab 18 Jahren können ihre Eltern kräftig zur Kasse bitten. Die sind nämlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet, ihrem Nachwuchs die schulische und berufliche Ausbildung zu finanzieren. Doch was müssen Eltern genau zahlen - und wann dürfen sie den Geldhahn zudrehen?