Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden Kinder nicht nur volljährig und gelten vor dem Gesetz als Erwachsene, sondern es sind auch unterhaltsrechtliche Änderungen zu beachten. Denn mit Eintritt der Volljährigkeit verändern sich die Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung des Kindesunterhalts gravierend. Nach dem Gesetz sind nämlich beide Eltern verpflichtet, den Volljährigenunterhalt anteilig nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu zahlen. Überdies ist nicht nur das hälftige Kindergeld anzurechnen, sondern nunmehr in vollem Umfang.