Wann die Verpflichtung der Eltern zum Ausbildungsunterhalt wegfällt

Eltern müssen ihren Kindern eine angemessene Berufsausbildung finanzieren. Das kann auch eine Zweitausbildung sein. Die Unterhaltsverpflichtung entfällt aber, wenn die Eltern zurecht nicht mehr mit weiteren Ausbildungskosten rechnen müssen.