Wechselmodell: Wie läuft das mit dem Unterhalt?

Der klassische Fall ist der, dass die Kinder bei einem Elternteil wohnen und mit dem anderen Elternteil regelmäßig Umgang haben – das ist das sogenannte Residenzmodell. In diesem Fall erbringt der Elternteil, bei dem die Kinder wohnen, seine Unterhaltspflicht in Form des sog. Natural- bzw. Betreuungsunterhalts, da die Kinder bei ihm wohnen, essen und betreut werden. Der andere Elternteil ist dagegen verpflichtet, für die Kinder Unterhalt in Geld zu bezahlen, den sog. Barunterhalt. Dessen Höhe orientiert sich am Einkommen des Unterhaltspflichtigen und den Altersstufen der Kinder anhand der gültigen Düsseldorfer Tabelle.

Werden die Kinder im sogenannten paritätischen Wechselmodell betreut, so übernehmen beide Elternteile in einem ausgeglichenen Verhältnis von ungefähr 50:50 sowohl die Betreuung als auch die finanzielle Unterstützung des Kindes, d. h. beide Elternteile müssen sowohl Natural- als auch Barunterhalt in gleicher Höhe leisten.