Welche Betreuungskosten sind Mehrbedarf des Kindes?

Die Aussage „Kindergarten- und Hortkosten sind immer Mehrbedarf“ ist zwar weit verbreitet, aber unrichtig. Im Unterhaltsrecht muss differenziert werden nach Art der Einrichtung, nach der konkreten Art der Betreuung, nach dem Alter der Kinder (und einer bestehenden Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils), nach einer etwaigen Elternvereinbarung, usw.