Schwierig wird es unterhaltsrechtlich, wenn der gegenüber einem Kind unterhaltspflichtige Elternteil in neuer Partnerschaft die Rolle des Hausmanns / der Hausfrau übernimmt, die bisherige Berufstätigkeit aufgibt und nur sein neuer Partner erwerbstätig ist. Darf er das? Und woher kommt nun der geschuldete Unterhalt?
[http://www.haufe.de/newsDetails?newsID=1282049966.49&d_start:int=1&topic=Recht&topicView=Recht|Weiterlesen auf haufe.de]