Unterhaltsverpflichtungen vermindern sich nicht, wenn ein gut bezahlter Beruf mutwillig aufgegeben wird. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.
[http://www.rosenheim24.de/nachrichten/wirtschaft-finanzen/bezahlte-stelle-aufgegeben-unterhaltspflicht-bleibt-839194.html|Weiterlesen auf rosenheim24.de]
[http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/beruf-gute-stelle-aufgegeben-unterhaltspflicht-bleibt_aid_529981.html|siehe auch Focus vom 13.7.2010]