Wie berechne ich den Unterhalt?

Wenn Unterhaltsverpflichtete nicht oder nur in geringem Maße zahlungsfähig sind, springt der Staat mit Unterhaltsvorschuss ein. Doch muss das Geld zurückgezahlt werden? Viele Anrufer bewegte diese Frage. Auch die Dauer der Unterhaltspflicht war oft unklar. Manche zahlen bis weit über die Volljährigkeit der Kinder hinaus. Zwei Familienrechtsanwälte und eine Sachgebietsleiterin des Jugendamtes Dresden beantworteten die Fragen.