Bundesaktiventreffen reagiert auf jüngstes EGMR-Urteil: Elternverantwortung für Kinder hat Vorrang!

Mit der Entwicklung neuer Grundsätze hat der Väteraufbruch für Kinder e. V. (VAfK) das neuste Urteil des EGMR aufgegriffen. Stärker als bisher sollen Gesellschaft und Politik die Bindungen zwischen Kindern und ihren Eltern als Grundlagen des sozialen Zusammenhalts der Familien herstellen, fördern und schützen.

Die Beratungen des diesjährigen Bundesaktiventreffens des Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) wurden geprägt durch ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Demnach darf leiblichen Vätern, die nicht als rechtliche Väter anerkannt sind, ein Umgang mit ihren Kindern nicht grundsätzlich per Gesetz versagt werden. Vielmehr ist im Einzelfall gerichtlich zu prüfen, ob ein Umgang unter Berücksichtigung des Kindeswohls sinnvoll ist.

Das Plenum der VAfK-Bundesaktiven, die aus dem ganzen Bundesgebiet – von Hamburg, Karlsruhe, München, Dresden bis Saarbrücken - nach Frankfurt angereist waren, verabschiedete einstimmig einen Diskussionsentwurf mit fünf Grundsätzen. Diese werden nun von den rund 100 VAfK-Kreisgruppen im Bundesgebiet weiterentwickelt und sollen im Rahmen des VAfK-Familienkongresses am 5./6. November in Halle abschließend diskutiert werden.

Grundsätze

  1. Die Verantwortung beider Eltern für das Kind beginnt mit der Zeugung. Vater und Mutter sind gleichermaßen verpflichtet und berechtigt, für ihr Kind zu sorgen und es zu erziehen. Die elterliche Verantwortung ist gleichwertig und unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht.
  2. Die Bindung zu Vater und Mutter ist eine elementare Voraussetzung für die körperliche, geistige und seelische Entwicklung ihres Kindes
  3. Das Verhindern oder Unterbrechen der Bindung zwischen dem Kind und seinen beiden Eltern verletzt das Menschenrecht des Kindes und des ausgegrenzten Elternteils.
  4. Das Bestreben eines Elternteils, den anderen Elternteil aus der Verantwortung herauszudrängen, ist schädlich für die Entwicklung des Kindes und unsere Gesellschaft.
  5. Neue Partner getrennter Eltern sind für das Kind bedeutsame Bezugspersonen, können aber einen natürlichen Elternteil für ein Kind nicht ersetzen. Nur in außergewöhnlichen Einzelfällen kann elterliche Verantwortung eingeschränkt oder ausgesetzt werden.

Allen Kindern beide Eltern!

Die neuen Grundsätze signalisieren einen Paradigmenwechsel in der VAfK-Verbandspolitik. „Die Familie muss stärker als bisher als Gesamtsystem gesehen werden“, so Bundesvorsitzender Rainer Sonnenberger. „Es reicht nicht aus, nur isoliert auf das Kindeswohl abzustellen. Dieses muss vielmehr eingebettet sein in den Familienzusammenhang, den es zu berücksichtigen und zu schützen gilt.“ Über die unscharfe Begrifflichkeit des ‚Kindeswohls’ soll auf dem nächsten Bundesaktiventreffen diskutiert werden, um eine verbindliche Definition herbeizuführen.