Eltern-Kind-Entfremdung nach Jahrzehnten von der WHO in der ICD 11aufgenommen worden

Werden Kinder aktiv von einem Elternteil entfremdet, ist dies international schon lange eine Form der Kindesmisshandlung. In Deutschland wurde dieses Thema von Politik und Gerichten bislang meist ignoriert.

Rund 1/3 der Kinder verliert nach einer Trennung den Kontakt zu einem geliebten Elternteil. „Wird ein Kind entfremdet, hat dies für das Kind lebenslange, traumatische Folgen,“ erklärt Karin A. Kokot, Diplom-Pädagogin und Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK).

Am 25.05.2019 verabschiedete die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die gegenwärtige Version der Klassifizierung medizinischer Diagnosen (ICD 11). Erstmals wurde dort international verbindlich auch die seit Jahrzehnten geforderte Anerkennung von Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation) vollzogen. Hierbei geht es um Fälle, in denen ein Kind aktiv vom anderen Elternteil entfremdet wird und meist den Kontakt zu diesem völlig verliert. Das Kind wird vom betreuenden Elternteil (bewusst oder unbewusst) genötigt, den anderen Elternteil, meist den Vater, abzulehnen, obwohl es eigentlich eine innige und liebevolle Beziehung zu diesem hatte. Die Entscheidung der WHO wird vom Verein daher als wichtiger Meilenstein zur Bekämpfung dieses bei Kindern schwere Schäden verursachenden Phänomens gesehen.

Wichtig sei nun, dass umgehend die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen in die Wege geleitet werden. Der Verein fordert, dass Umgangsbe- und verhinderung ebenso wie Eltern-Kind-Entfremdung als Straftat gegen Kinder geahndet werden. Ärzteverbände bewerten entfremdendes Verhalten schon seit Jahren als Form seelischer Gewalt gegen Kinder, welche im Gegensatz zu körperlicher Gewalt aber von den beteiligten Professionen z.B. in Jugendamt und Familiengericht meist ignoriert oder sogar verleugnet wird.

Die erschreckend hohe Zahl entfremdeter Kinder zeigt aus Sicht des VAfK, dass das geltende Familienrecht nicht in der Lage ist, Kindern den Kontakt zu beiden Eltern zu sichern oder sie vor Entfremdung zu schützen. Es brauche vor allem eine fachlich fundierte Ausbildung in Ämtern und Familiengerichten, die bisher noch nicht vorhanden ist.

Der wichtigste Appell geht aber an die Eltern: „Eltern haben eine Pflicht zur Bindungsfürsorge ihren Kindern gegenüber,“ erklärt Kokot. Kommen sie dieser, auch mit Unterstützung, nicht nach und schaden ihren Kindern, müsse dies entsprechende, auch strafrechtliche, Konsequenzen haben. Kinder müssen vor solchem Verhalten eines Elternteils aktiv geschützt werden.

Der Verein setzt sich seit über 30 Jahren bundesweit ehrenamtlich mit seinen rund 4.000 Mitgliedern aktiv dafür ein, dass Kindern auch nach einer Trennung den Kontakt zu beiden Eltern behalten.