Jedes Kind hat ein Recht auf Beziehungen zu beiden Eltern

Der einzige bundesweite Väterverein „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ hat bei der Festsetzung von Zwangsgeldern zur Durchsetzung des Umgangsrechts von Kindern keine verfassungsrechtliche Bedenken.

Vor dem Bundesverfassungsgericht wird heute verhandelt, ob es mit der Verfassung vereinbar ist, einen Vater auch unter Androhung eines Zwangsgeldes zum Umgang mit seinem Kind zu zwingen. Der Vater trägt vor, dass er durch den Zwang zum Umgang in seinen Grundrechten verletzt wird, da ein Kontakt mit seinem außerehelichen Kind seine gegenwärtige Familie gefährden könnte.

Nach Gesetz hat jedes Kind ein Recht auf Umgang mit seinen leiblichen Eltern, so auch in diesem Fall. Bei gegensätzlichen Rechten muss eine Güterabwägung stattfinden, hier sind höherwertige Ansprüche ebenso zu berücksichtigen, wie die besonderen Interessen des Kindes, da es die schwächere und damit schützenswertere Position einnimmt.

Dazu erklärt Bundesvorstandsmitglied Prof. Dr. Dr. Mueller vom Väteraufbruch: "Die Aufhebung des Zwangsgeldes würde bedeuten, dass zwar Eltern verpflichtet sind, Umgang mit ihren Kindern wahrzunehmen, gleichzeitig aber ihre Verpflichtung folgenlos ablehnen können. Damit würde eine gesetzliche Verpflichtung überflüssig."

Im konkreten Fall geht es in erster Linie um die Frage, ob Zwangsgeld gegen einen umgangsverweigernden Vater verhängt werden kann.


Erzwungener Umgang im Interesse des Kindes?

Das Kind steht zwangsläufig ein Leben lang in einer Beziehung zu seinem leiblichen Vater. Der Vater könnte später unterhaltsrechtlich an sein Kind herantreten, ebenso gibt es erbrechtliche und gesundheitliche Aspekte, die eine Rolle spielen können. Insoweit ist es für das Kind von Vorteil, die Chance zu bekommen, über einen Umgang die Beziehung zu seinem leiblichen Vater zu entwickeln.

Es ist nicht auszuschließen, dass der vorerst sein Kind ablehnende Vater nach Kontakten eine emotionale Bindung entwickelt. Ähnliches ist bei Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben wollen, zu beobachten. Prof. Dr. Dr. Ulrich Müller dazu: „Selbst wenn der Vater bei der ablehnenden Haltung bliebe, so hat das Kind wenigstens Klarheit und es besteht nicht mehr die Gefahr, dass es seinen ihm unbekannten Vater dämonisiert oder idealisiert.“

Auch ein mit Zwangsgeld erzwungener Umgang führt zur Klärung der Beziehung und entspricht damit dem Interesse des Kindes.