Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben derzeit keine grundlegende Reform des Unterhaltsvorschusses. Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes könnten sich jedoch im Zuge der geplanten Einführung einer Kindergrundsicherung ergeben, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/6798) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/6604) weiter.