Massive Defizite bei Kinderrechten auch bei Kindern getrennter Eltern in Deutschland

UN-Kinderrechtskonvention:

Staatenbericht der Bundesregierung zur UN-Kinderrechtskonvention zeichnet unvollständiges und teils irreführendes Bild von der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland. Der Verein Väteraufbruch für Kinder veröffentlicht daher Alternativbericht für die vereinten Nationen. Ein Fazit: ohne entsprechende Mittel zur Umsetzung von Kinderrechten verkommt die Diskussion um Kinderrechte ins Grundgesetz zur reinen Symbolpolitik.

Nicht erst seit den Skandalen von Staufen, Lütge und jetzt wieder in Münster ist bekannt, dass es um die Umsetzung des Kinderschutzes und ihrer weitgehenden Rechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention verankert sind, in Deutschland nicht zum Besten bestellt ist.

Wie alle Staaten ist auch Deutschland dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Staatenberichte zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu erstellen. Liest man den jetzt vorliegenden 5. Und 6. Staatenbericht erhält man den Eindruck, alles wäre in bester Ordnung.

Um solch zu positiven oder auch geschönten Darstellungen eine realistische Betrachtungsweise entgegen zu setzen, haben die Vereinten Nationen Alternativberichte von Nichtregierungsorganisationen zugelassen, welche aus ihrer Sicht die Lage im jeweiligen Land darlegen.

Der Väteraufbruch für Kinder e.V., seit über 30 Jahren spezialisiert auf die Situation von Kindern getrennter Eltern, veröffentlicht heute seinen Alternativbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, speziell in Bezug auf die Rechte von Kindern getrennter Eltern und die Ergebnisse sind mehr als ernüchternd. Familienrichter ohne entsprechende Ausbildung, überlastete und unterbesetzte Jugendämter, keine unabhängige Interessenvertretung für Kinder und Verfahren, welche aufgrund gesetzlicher Vorgaben Streit provozieren und Kinder über Jahre und weit mehr als nötig belasten. Dies sind nur einige der Punkte, die der Verein für seinen Bericht herausgearbeitet hat.

„Statt den von der Bundesregierung im Staatenbericht beschriebenen blühenden Landschaften für Kinder finden wir an vielen Stellen tatsächlich leider eher Trümmerfelder wieder“, erläutert Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder und Autor des Berichtes, die Situation. Neben gesetzgeberischen Defiziten gibt es aber vor allem auch massive Defizite in der Umsetzung. Wenn Jugendämter, Staatsanwaltschaften oder Familiengerichte nicht mit den entsprechenden Mitteln zur Erfüllung ihres Schutzauftrages für Kinder ausgestattet werden, nutzen selbst die bereits bestehenden Gesetze wenig.

„Jede Diskussion um die Frage, ob wir Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen sollen oder nicht läuft ins Leere, wenn wir schon heute nicht einmal anhand der bestehenden Gesetze die Mittel zur Umsetzung haben, denn daran würde auch eine Grundgesetzänderung nichts verändern – es wäre eine reine Symbolhandlung, ohne wirksame positive Auswirkungen für die Kinder.

Der Alternativbericht wird am 26.06.2020 dem Bundesfamilienministerium übergeben und an die Vereinten Nationen gesandt. Dort wird er dann Bestandteil des Anhörungsverfahrens zum Staatenbericht der Bundesregierung.