Missachtung von Kinderrechten verletzt Menschenrechte!

In Deutschland erleiden jährlich nach Schätzungen über 200.000 Kinder und Jugendliche durch die Trennung und Scheidung ihrer Eltern teils gravierende psychosoziale Schäden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kritisierte hierzu mehrfach die deutsche Familienrechtspraxis. Aktuell fordern zahlreiche VAfK-Mahnwachen vor deutschen Jugendämtern „Kinderrechte müssen durchgesetzt werden!“

Frankfurt, 2011-12-08. Deutsche Gerichte, Jugendämter und beteiligte Professionen sind hinsicht­lich ihrer Entscheidungen in Familiensachen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in die Kritik geraten. Seit Jahren hat der EGMR der Bundesrepublik Deutschland wiederholt eine Missachtung der Menschenrechte nachgewiesen und Deutschland verurteilt!

Europäische Parlamentarier beklagten sich vor kurzem schockiert bei der Bundesregierung in Berlin über diesbezügliche, im Behördensystem begründete Strukturfehler, die eine Wieder­holungstäterschaft begründen. Denn in zahlreichen Beispielen verweigerten Behörden in die Menschenrechte verletzender Weise Umgangsrechte von Kindern mit ihren Eltern!

Seit Wochen demonstrieren in Deutschland immer mehr VAfK-Gruppierungen vor Jugendämtern, beispielsweise in Hameln, Duisburg, Fulda, Dresden und Hannover. Mit Mahnwachen treten die sich in ihren Menschenrechten geschädigt fühlenden Väter, Mütter und Kinder für die Einhaltung der Menschenrechte bei familiären Trennungen und Scheidungen ein. Nach ihren Erfahrungen werden noch zu viele Behörden und Professionen mit ihren Entscheidungen und ihrem Verhalten der Not von Trennungs- und Scheidungsbetroffenen nicht gerecht.

Noch immer gibt es zu viele Familiengerichtsurteile, die das Menschenrecht von Eltern und Kindern auf Familienleben missachten!

Noch immer tragen Zeit- und Personalknappheit, Arbeitsüberlastung, mangelnde fachliche Qualifikation sowie unzureichende interdisziplinäre Zusammenarbeit dazu bei, dass sich familiäre Krisen zu individuellen Katastrophen entwickeln!

Die Bilanz der Entwicklung der letzten 20 Jahre ist geradezu desaströs: es gibt in Deutschland etwa 3,2 Millionen Scheidungskinder, aktuell rund 2,2 Millionen Alleinerziehende Mütter, jede fünfte deutsche Familie ist ‚Restfamilie’ mit einem Elternteil, zu 87% Mütter!

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. fordert zum ‚Tag der Internationalen Menschenrechte’ die Bundes- und Länderregierungen auf:

  • die vom EGMR monierten Menschenrechtsverletzungen müssen überprüft, sanktioniert und ausgeglichen werden!
  • Gleichberechtigung von Vätern und Müttern vor deutschen Familiengerichten!
  • Kinderrechte sind Menschenrechte! Kinderrecht heißt Recht auf Vater und Mutter!
  • Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) fordert die Gründung von Elternbeiräten bei deutschen Jugendämtern mit einer Einbeziehung in Fall-Entscheidungsvorgänge.

Mit Hinweis auf die Möglichkeiten des neuen Mediationsgesetzes bietet der Väteraufbruch für Kinder (VAfK) den deutschen Jugendämtern den Dialog an. Das Thema lautet: „Konfliktbefriedung für Elternerhalt und Kinderrechte“, das Ziel: „Allen Kindern beide Eltern!“

Fünf Grundsätze des VAfK

  1. Die Verantwortung beider Eltern für das Kind beginnt mit der Zeugung. Vater und Mutter sind gleichermaßen verpflichtet und berechtigt, für ihr Kind zu sorgen und es zu erziehen. Die elterliche Verantwortung ist gleichwertig und unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht.
  2. Die Bindung zu Vater und Mutter ist eine elementare Voraussetzung für die körperliche, geistige und seelische Entwicklung ihres Kindes.
  3. Das Verhindern oder Unterbrechen der Bindung zwischen dem Kind und seinen beiden Eltern verletzt das Menschenrecht des Kindes und des ausgegrenzten Elternteils.
  4. Das Bestreben eines Elternteils, den anderen Elternteil aus der Verantwortung herauszudrängen, ist schädlich für die Entwicklung des Kindes und unsere Gesellschaft.
  5. Neue Partner getrennter Eltern sind für das Kind bedeutsame Bezugspersonen, können aber einen natürlichen Elternteil für ein Kind nicht ersetzen. Nur in außergewöhnlichen Einzelfällen kann elterliche Verantwortung eingeschränkt oder ausgesetzt werden.