Väteraufbruch begrüßt Widerspruchslösung zum Sorgerecht

VAfK-Bundesvorsitzender im Gespräch mit der heute-Redaktion

Der Bundesvorsitzende des Väteraufbruchs für Kinder e.V. sagte am 24.07.2010 in der ZDF-Sendung „Heute“, dass der Väteraufbruch die von der Regierungskoalition vorgeschlagene Widerspruchslösung zur Gemeinsamen Sorge unverheirateter Eltern begrüsse. „'Allen Kindern beide Eltern' muss heissen: allen Kindern vollgültige Väter, die gleich stark und gleich verantwortlich sich mit den Müttern um die Kinder kümmern, egal in welchen Rechtsbeziehungen die Eltern sich zueinander befinden.“

Die Antragslösung, wonach die gemeinsame Sorge vom Vater erst bei Gericht beantragt werden muss, habe soviele Nachteile und trage soviel Streit in die Beziehung von Mutter und Vater hinein, dass andere europäische Länder, die die Antragslösung früher eingeführt hatten, sie mittlerweile durch eine Widerspruchslösung ersetzt haben.

Der Vorsitzende unterstützte nachdrücklich die Haltung der für den Gesetzesentwurf zuständigen Berichterstatterin der CDU Fraktion, Ute Granold MdB, wonach auch ein Widerspruch der Mutter nur bei guten Gründen erfolgreich sein dürfe. „Letztlich können bei einem Widerspruch nur solche Gründe durchgreifen, wonach ein Vater, der die gemeinsame Sorge erhalten hat, diese sofort wieder aberkannt bekommen müsste. Das wird nur sehr ausnahmsweise der Fall sein“.

Die Gesetzgebungspläne der Regierungskoalition trügen auch der geänderten gesellschaftlichen Wirklichkeit Rechnung. „Die Mütter von heute sind nicht mehr die Muttis von gestern“ sagte er ironisch. Mütter von heute seien berufstätig und hätten es gelernt, im Job auch erhebliche zwischenmenschliche Konflikten rational und konstruktiv zu lösen. Dies könne ihnen auch in der Elternschaft zugemutet werden. Der Vorsitzende mahnte, auch die Väter müssten der gewachsenen Verantwortung gerecht werden: „Wer mehr Rechte verlangt, muss auch mehr Pflichten übernehmen.“

Dokumente:

  • Presseerklärung des VAfK als PDF
  • Positionspapier des Väteraufbruchs zur elterlichen Sorge nicht- miteinander verheirateter Eltern
  • Presseerklärung des VAfK zum Straßburger Urteil vom 3.12.2009 als PDF