Vater zum Umgang verurteilt – Elternschaft ist kein Wunschkonzert!

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit seiner am 3.12.2020 bekanntgegebenen Entscheidung einen Vater zum Umgang mit seinen Kindern verpflichtet. Der Vater gab an, dass er dafür keine Zeit hätte, beruflich sehr eingespannt sei. Die Richter überzeugte das nicht. Der Vater solle im Interesse seiner Kinder seine Prioritäten überdenken. Der Väteraufbruch für Kinder begrüßt diesen Beschluss ausdrücklich und würde sich mehr solcher Entscheidungen wünschen.

„Wir weisen seit Jahren darauf hin wie wichtig es für Kinder ist, mit beiden Eltern aufzuwachsen, selbst wenn die Eltern nach einer Trennung in unterschiedlichen Haushalten wohnen“, erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. Der Verein setzt sich seit langem für ein Leitbild der Doppelresidenz (Wechselmodell) für Kinder getrennter Eltern ein. Eltern haben, wie auch das Oberlandesgericht betonte, die Pflicht, sich um ihre Kinder zu kümmern – und die Kinder hätten das Recht, dieses auch einzufordern. Hierauf wies der Verein bereits im Jahr 2006 hin, als er durch das Bundesverfassungsgericht als geladener Fachverband zur Frage der Durchsetzung auch eines erzwungenen Umganges angehört wurde.

Viel zu selten wird dies aber auch durchgesetzt – nach einer Trennung wird der andere Elternteil häufig lediglich auf seine Pflicht zur Unterhaltszahlung reduziert, nicht aber als wichtiger Teil für die Erziehung und Entwicklung der Kinder gesehen. Das Gericht stellte dies aber deutlich heraus. Der Vater, der angab, bis zu 120 Stunden in der Woche zu arbeiten und sich deshalb nicht um seine Kinder kümmern könne, sollte nach Ansicht des Gerichtes vielleicht seine Prioritätensetzung überdenken, was der Verein ausdrücklich befürworte. Wenigstens einen Sonntag im Monat und ein paar Ferienzeiten sollten die drei Söhne mit Ihrem Vater Zeit verbringen können.

Einen anderen wichtigen Punkt erwähnte das Gericht hingegen nicht. Der Vater verlangte von der Mutter offensichtlich, dass diese allein die Last der Kinderbetreuung übernehme, während er seine berufliche Entwicklung vorantrieb. Häufig müssen Mütter dafür auch eigene Einschränkungen, z.B. Überlastung oder berufliche Einbußen, in Kauf nehmen. Warum aber sollte die Mutter gegen ihren Willen alleinerziehend sein, wenn es einen zweiten, erziehungsfähigen Elternteil gibt.

„Ein solches Verhalten ist verantwortungslos. Beide Eltern haben dieselben Rechte und Pflichten, auch in Bezug auf Betreuung und Versorgung der Kinder. Aus unserer Sicht müsste der Vater notfalls bis zu 50% der Betreuungs- und Erziehungsaufgaben verpflichtet werden können, auch, um die Mutter entsprechend zu entlasten“, meint Witt. Der Verein wünscht sich, dass es mehr solcher Entscheidungen gäbe, um auch in der Gesellschaft das Bewusstsein für die Bedeutung der gemeinsamen Elternverantwortung für Kinder zu stärken.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 11.11.2020 wird in Kürze unter dem Aktenzeichen 3 UF 156/20 veröffentlicht.