Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wertet das Urteil des Verfassungsgerichts zu den Rechten leiblicher Väter positiv und sieht es als »Rückenwind« für seine Reformpläne zum Abstammungsrecht an. Die von ihm im Januar vorgelegten Eckpunkte sähen genau das vor, was das Gericht gefordert habe, sagte er – nämlich dass das Recht zur Vaterschaftsanfechtung dringend reformiert und insbesondere die Rechte leiblicher Väter gestärkt werden müssten.