Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen – aber richtig!

Anlässlich der Münchner Vätertage 2017 wird Franzjörg Krieg vom VAfK-Karlsruhe in München ein Seminar zur Sorgerechtsbeantragung für nicht eheliche Väter leiten. Das vollständige Programm der Vätertage sowie alle Informationen zu Ort, Zeit und Teilnahmegebühr sind unter www.muenchner-vaetertage.de (nach Klick auf "Freitag, 12. Mai bis Sonntag, 14. Mai 2017 | Wochenendveranstaltung“) zu finden.

Hier die Vorabinfo zu den Inhalten:

Sorgerecht für nicht eheliche Väter
Gesetzliche Voraussetzungen und familienrechtliche Praxis

Mühlespiel mit Fallenstellen

Themenbereiche

  • Entwicklung der zurzeit gültigen Gesetzeslage
  • Gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen
  • Erfahrungen mit der seit dem 19.05.2013 wirksamen Reform
  • Wie stelle ich als nicht ehelicher Vater einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht?

Ziel des Seminars ist der eigene Antrag in Sachen Gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern mit optimaler Begründungsstrategie zum besten Zeitpunkt im Verfahrensablauf. Es ist dabei nicht unbedingt zielführend, die Antragstellung nur der anwaltlichen Vertretung zu überlassen. Es gibt Aspekte, um die sich ein Anwalt nicht kümmert – vor allem coacht er nicht auf das Verfahren hin.

  • Ist es richtig, diesen Antrag überhaupt zu stellen?
  • Wofür gibt es die Gemeinsame Sorge und wofür nicht?
  • Wann stelle ich den Antrag?
  • Wie begründe ich den Antrag so, dass ich keine Schwachstelle biete?
  • Wie gestalte ich die Antragstellung so, dass ich mir nicht vorwerfen muss, nicht das Optimum beigetragen zu haben?