Das Wohl des Kindes geht vor Schnelligkeit

Stephan Thomae, Sorgerechtsexperte der FDP, sagte unserer Zeitung am Freitag: „Auch die Vorbehalte gegen die sechswöchige Einspruchsfrist der Kindsmutter sind entkräftet. Es ist ausreichend, wenn die Mutter einen kurzen schriftlichen Hinweis gibt, welche Kindeswohl gefährdenden Gründe dagegen sprechen könnten, dem Vater das Mitsorgerecht zu erteilen. Es bedarf keiner ausgefeilten Widerspruchsbegründung.“ Es sei dann Aufgabe des Familienrichters zu entscheiden, ob er Ermittlungen zu den von der Mutter angegebenen Gründen aufnimmt.