"Die gemeinsame elterliche Sorge dient dem Wohl des Kindes." Damit begründet die SPD-Fraktion ihre Forderung nach einer Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern. Unter diesem Titel hat die Fraktion einen Antrag (17/8601) in den Bundestag eingebracht, der am Donnerstag, 26. April 2012, Thema einer dreiviertelstündigen Debatte im Plenum sein wird. Die Fraktion will das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile fördern, da diese "dem Wohl des Kindes" diene, sofern die Eltern "in der Lage sind, gemeinsam am Kindeswohl orientierte Entscheidungen zu treffen." Auch die Fraktion Die Linke hat angekündigt, einen eigenen Antrag vorzulegen und in die Debatte einzubringen.