Jedes dritte Kind wird in Deutschland nicht-ehelich geboren. Damit unverheiratete Väter leichter Mitsorge beantragen können, hat die Bundesregierung jetzt einen neuen Gesetzesentwurf beschlossen.
"Die Bundesregierung setzt damit die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts um", sagt Silke Streit. Die Lemgoerin ist Fachanwältin für Straf- und Familienrecht und freut sich darüber, dass die alte Regelung jetzt gekippt wurde. Denn bis vor kurzem erhielten laut Streit unverheiratete Eltern nur dann das gemeinsame Sorgerecht, wenn die Mutter einverstanden war.