Seit dem 19. Mai ist das neue Gesetz zur elterlichen Sorge in Kraft. Höchste Zeit, sagen die einen. Denn es stärkt die unverheirateten Väter und erleichtert ihnen den Umgang mit ihren Kindern. Nicht richtig durchdacht, kritisieren die anderen. Denn es reguliere zu allgemein, lasse zu wenig Spielraum für die Einzelfallprüfung und berücksichtige das Kindeswohl nicht ausreichend. Außer Frage steht allerdings, dass eine Neufassung notwendig war.