Bei einer Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses am Mittwoch forderten sie mehr Zeit für Mütter, um auf einen Antrag des Vaters auf gemeinsame Sorge für ein Kind beim Familiengericht reagieren zu können. Die Situation nach der Geburt sei oft körperlich und psychisch belastend. Bisher ist eine Frist von sechs Wochen ab Geburt vorgesehen. Verstreicht sie, soll das Gericht das Sorgerecht auf beide Eltern übertragen.