Bei Kindern von nicht miteinander verheirateten Eltern haben die Mütter das alleinige Sorgerecht. Die Väter haben nach derzeitiger Gesetzeslage keinen unmittelbaren Anspruch auf die elterliche Sorge. Der EGMR und das BVerfG haben Bedenken gegen diese Regelung geäußert. Daher fordert der DAV den Gesetzgeber auf, das Sorgerecht neu zu regeln. Der DAV spricht sich für das gemeinsame Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern ab rechtlicher Feststellung der Vaterschaft aus.