Im Schnellverfahren für das Kindeswohl?

"Das Gesetz sagt doch eindeutig: Mann und Frau sind gleichberechtigt", sagt Christian Grampert. "Außer beim Sorgerecht. Da hat die Frau auf einmal höhere Rechte". Der freie Journalist, der in Tübingen lebt, nennt das einen "Armutszustand für die Bundesrepublik".

Er hat sich über Jahre hinweg durch die Instanzen geklagt, um das gemeinsame Sorgerecht für seinen Sohn Jonathan zu erkämpfen. Denn geben unverheiratete Eltern keine gemeinsame Sorgerechtserklärung ab - also eine Einigung, sich zusammen um das Kind zu kümmern - dann kann die Mutter dem Vater das Sorgerecht für das gemeinsame Kind verweigern. "Bislang ging die Rechtsprechung in der Hauptsache davon aus, dass die Mutter die allein-seelig-Machende ist", so Grampert.