Mehr Rechte für ledige Väter

Anders als bisher dürfen nach dem neuen Familienrecht die Väter unehelicher Kinder auch gegen den Einspruch der Kindsmutter Antrag auf gemeinsame oder auch alleinige Obsorge stellen. Damit reagiert der österreichische Gesetzgeber auf die Forderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Sind sich die Eltern einig, können sie die gemeinsame Elternschaft in Hinkunft unbürokratisch beim Standesamt beantragen. Derzeit steht die Obsorge automatisch der Mutter zu. Auch wenn die Eltern miteinander leben, muss die gemeinsame Obsorge bei Gericht beantragt werden.