Merk zum Umgangs- und Sorgerecht nichtehelicher Väter: "Maßstab darf nur das Wohl des Kindes sein!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat die jetzt bekannt gewordenen Pläne der Bundesjustizministerin zur Einführung eines Umgangsrechts der nichtehelichen Väter grundsätzlich begrüßt. Danach soll ein leiblicher Vater, der mit der Mutter weder verheiratet ist noch die Vaterschaft anerkannt hat, ein Umgangsrecht erhalten, wenn dies dem Kindeswohl dient und er durch sein Verhalten gezeigt hat, dass er für das Kind tatsächlich Verantwortung tragen will. "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verpflichtet Deutschland, diesen Vätern unter bestimmten Voraussetzungen ein Umgangsrecht mit ihren Kindern zu gewähren", so Merk. "