Nach der Reform ist vor der Reform

Zu einem ersten Erfahrungsaustausch über die einjährige Praxis der Sorgerechtsreform lud der Bundesvorstand die Kreisvereine ein. Zusätzlich konnten die Kreisvereine ihre Ergebnisse schriftlich an die Bundesgeschäftsstelle senden. In lockerer Atmosphäre gab Rechtsanwalt Josef Mohr den Teilnehmern einen Überblick über die Veröffentlichungen von Beschlüssen in den Fachzeitschriften.

Zu klären war die Frage, wie die Gesetzesreform in der Praxis ankommt. Dazu wird es im nächsten Mitgliederinfo einen ausführlichen Bericht geben. Wir danken allen, die sich mit ihren Berichten an der Aktion beteiligt haben. Kreisvereine können aber auch nach dem Sommerempfang einen Bericht an die Bundesgeschäftsstelle schicken. Wichtig für einen Allgemeinen Überblick wären folgende 4 Punkte:
1.    Die Emotionen bei den Vätern
2.    Die Anwendung des verkürzten sog. Verfahrens (Entscheidung auf Widerspruch durch die Mutter und die neg. Kindeswohlprüfung – schadet die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl)
3.    Die Gründe für die Ablehnung einer gemeinsamen Sorge
4.    Die Gründe für die Übertragung der gemeinsamen Sorge