Neues Sorgerecht wird nur "behutsam" umgesetzt

Das Gesetz zur Übertragung des gemeinsamen Sorgerechtes für nichteheliche Väter war das Thema eines ersten Erfahrungsaustausches. Am 19.06.2013 trat eine Neuregelung für nichteheliche Väter zur Übertragung des gemeinsamen Sorgerechtes, auch gegen den Willen der Mütter, in Kraft. Zahlreiche Vertreter der Kreisvereine berichteten am Wochenende in Fulda über ihre Erfahrungen vor Ort. Dabei wurde deutlich: Der Paradigmenwechsel des Gesetzgebers, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl am besten entspricht, wird in der Beratung und im Gericht nicht hinlänglich beachtet. Verkürzte Verfahren mit „Beweisumkehr“ der Mütter sind kaum erkennbar.

Im Einzelnen stellten die Teilnehmer fest, dass Väter weiterhin die gemeinsame Sorge nur zögerlich beantragen, weil sie am Erfolg zweifeln und das Verhältnis zur Mutter nicht verschlechtern möchten. Durch die Möglichkeit eines gerichtlichen Verfahrens tritt das vorhandene Konfliktpotential noch offener zu Tage. Die Sorgerechtsstreitigkeiten verstärken darüber hinaus das Risiko von Hochstrittigkeit und Kindesentfremdung. Auch wird die gemeinsame Sorge verwehrt, weil Mütter die Kooperation und Kommunikation folgenlos verweigern. Die mütterlichen Familien sollen nicht „gestört“ werden.

Das neue Leitbild zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde hingegen noch einmal positiv gewürdigt. Danach soll die elterliche Sorge gemeinsam erfolgen, weil dies den Bedürfnissen des Kindes nach Beziehung zu beiden Elternteilen am besten entspricht. In der praktischen Beratungsarbeit und vor Gericht findet dieser Paradigmenwechsel leider zu wenig Beachtung. Väter erhalten die gemeinsame Sorge nur sehr zögerlich, denn bei den Richtern und im Jugendamt ist das neue Leitbild zu wenig angekommen.   

Deshalb fordert der Väteraufbruch für Kinder eine wissenschaftliche Begleitforschung. Zu fragen wäre, welche Auswirkungen die tatsächliche Handhabung auf das Kindeswohl haben, denn Kinder haben ein Recht auf sorgeberechtigte Eltern, sagt der Gesetzgeber. Der Verein vertritt nichteheliche Väter, welche in der Regel zur Übernahme der elterlichen Verantwortung bereit sind. Die Sorgerechtsreform von 2013 steht nicht im Einklang mit dem Grundgesetz. Danach sind Väter und Mütter gleichermaßen in der Pflicht, die elterliche Verantwortung für ihre Kinder zu tragen, ohne „Wenn und Aber“.         

 

für den Bundesvorstand
Dietmar Nikolai Webel