Das Bundesministerium für Justiz greift nach eigenen Angaben bei der Umsetzung familienrechtlicher Vorhaben des Koalitionsvertrages auf „umfangreiche Vorarbeiten aus früheren Legislaturperioden“ zurück. „Zu diesen zählen vor allem Ergebnisse des Arbeitskreises 'Abstammungsrecht' (2015-2017), der Arbeitsgruppe 'Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung' (2016-2017) und der Arbeitsgruppe 'Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung' (2018-2019)“